Versteuerung von Festgeld-Zinsen

Fallen bei einem Festgeldkonto entsprechende Festgeld Zinsen an, ist man nach deutschem Recht dazu verpflichtet, dafür Einkommensteuer zu entrichten. Nach momentaner Rechtslage steht einem hierfür ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschale zur Verfügung, der steuerfrei verbucht werden darf. Alle Zinseinnahmen, die über diesen Betrag hinaus gehen, unterliegen momentan der Zinsabschlagsteuer, was bedeutet, dass die Bank 30% der Zinseinnahmen plus Solidaritätszuschlag direkt an das Finanzamt abführt. Bei der späteren Veranlagung zur Einkommensteuer wird die Zinsabschlagsteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet und man muss je nach persönlichem Einkommensteuersatz entweder nachzahlen, oder bekommt eine Steuererstattung.

Ab Anfang 2009 ändert sich die steuerliche Situation jedoch, weil dann die Abgeltungssteuer eingeführt wird. Die Prozedur läuft zwar immer noch ähnlich ab, da die Bank den Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auch jetzt noch direkt an das Finanzamt überweist, jedoch ist damit die Steuerschuld in der Regel abgegolten und es findet keine Veranlagung der Kapitalerträge zur Einkommensteuer mehr statt. 

Die neue steuerliche Regelung ab 2009 ist für die meisten Anleger in Festgeld positiv, da diese meistens über einen höheren persönlichen Einkommensteuersatz verfügen, als die 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei der Abgeltungssteuer. Wer übrigens einen niedrigeren Steuersatz aufweist und Angst hat, durch die Abgeltungssteuer künftig mehr Steuern auf seine Kapitalerträge bezahlen zu müssen, kann auf Antrag doch wieder auf altem Wege veranlagt werden und bekommt zu viel gezahlte Abgeltungssteuer selbstverständlich erstattet.

Die viel beklagten Nachteile, die mit der Einführung der Abgeltungssteuer auf die Anleger   zukommen, betreffen Festgeld Anlagen glücklicherweise nicht, weil hier keine Veräußerungsgewinne anfallen, die man zukünftig nicht mehr steuerfrei generieren kann. Mit einem Festgeldkonto ist man also auch bezüglich der Besteuerung in Zukunft bestens gerüstet. Aufgrund der Tatsache, dass viele Geldanlagen Nachteile durch die Abgeltungssteuer erleiden müssen, wird das Festgeld sogar steuerlich eine richtig attraktive Lösung.